Information über finanzielle Zuwendungen
aus dem Betriebsratsfonds
Erzdiözese Wien Pfarren
Beihilfe in der Höhe von € 150,-- bei Eintritt familiärer Ereignisse:
- bei Eheschließung
- bei Geburt eines Kindes
- bei Tod eigener Eltern, des Ehepartners oder eines Kindes
Zur Auszahlung wird eine Kopie der standesamtlichen Heiratsurkunde, der Geburtsurkunde bzw. eine Kopie der Parte (oder Auszug aus dem Sterbebuch oder Todesbestätigung) benötigt, sowie die Konto-Nr., auf die die Beihilfe überwiesen werden soll.
,Runde’ und ,halbrunde’ Geburtstage:
Ab dem 50. Geburtstag erhalten alle ,runden’ und ,halbrunden’ Geburtstags-Jubilare Geschenk-Schecks im Wert von € 40,00.
Die Ausgabe der Geschenk-Schecks erfolgt grundsätzlich automatisch.
Dienstjubiläum:
- 25-jähriges Dienstjubiläum: € 110,00
- 35-jähriges Dienstjubiläum: € 110,00
- 40-jähriges Dienstjubiläum: € 110,00
- 45-jähriges Dienstjubiläum: € 110,00
Die Auszahlung des Dienstjubiläums erfolgt grundsätzlich automatisch.
Anspruch auf finanzielle Zuwendungen aus dem Betriebsratsfonds haben nur jene Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die seit mindestens drei Monaten in der Erzdiözese Wien angestellt sind.
Gemäß Beschluss der Betriebsräte-Versammlung darf bei der Einreichung der jeweiligen Beihilfe das Ereignis nicht länger als ein Jahr zurückliegen.