Information über finanzielle Zuwendungen
aus dem Zentralbetriebsratsfonds
der Zentralstellen der Erzdiözese Wien,
der Angestellten des Generalsekretariates der Österreichischen Bischofskonferenz
und
der St. Elisabeth-Stiftung der Erzdiözese Wien
Beihilfe in der Höhe von € 185,-- bei Eintritt familiärer Ereignisse:
- bei Eheschließung
- bei Geburt eines Kindes
- bei Tod eigener Eltern, des Ehepartners oder eines Kindes
Zur Auszahlung benötigt der Zentralbetriebsrat eine Kopie der standesamtlichen Heiratsurkunde, der Geburtsurkunde bzw. eine Kopie der Parte (oder Auszug aus dem Sterbebuch oder Todesbestätigung), sowie die Konto-Nr., auf die die Beihilfe überwiesen werden soll.
,Runde’ und ,halbrunde’ Geburtstage:
Ab dem 35. Geburtstag erhalten alle ,runden’ und ,halbrunden’ Geburtstags-Jubilare Geschenk-Schecks im Wert von € 40,00.
Die Ausgabe der Geschenk-Schecks erfolgt grundsätzlich automatisch.
Dienstjubiläen:
25-jähriges Dienstjubiläum: | € | 185,00 | |
30-jähriges Dienstjubiläum: | € | 220,00 | |
35-jähriges Dienstjubiläum: | € | 260,00 | |
40-jähriges Dienstjubiläum: | € | 295,00 | |
45-jähriges Dienstjubiläum: | € | 330,00 |
Die Auszahlung des Dienstjubiläums erfolgt grundsätzlich automatisch.
Anspruch auf finanzielle Zuwendungen aus dem Zentralbetriebsratsfonds haben nur jene Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die seit mindestens drei Monaten in der Erzdiözese Wien angestellt sind.
Gemäß Beschluss der Betriebsräte-Versammlung darf bei der Einreichung der jeweiligen Beihilfe das Ereignis nicht länger als ein Jahr zurückliegen.